Hamburg 25% Nachtschichtzulage
Laut aktueller Rechtsprechung sind 25% Nachtschichtzulage angemessen!
Zitat:
Laut BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14;) können Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns verlangen – soweit keine anderweitigen tarifvertraglichen Regeln im Unternehmen gelten.
In dem bei uns gültigen Tarifvertrag sind nur 12,5% Zulage geregelt.
Andere Mercedes Werke bekommen die 25% Zulage.
Wir, die alternative, sehen hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!
Wir fordern die 25% Nachtschichtzulage auch für das Werk Hamburg!!!