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Rat und Tat
 
 E-Mobiliät und Industrie 4.0 werden unsere Arbeitswelt verändern - Die Alternative untersucht, wie wir unsere Zukunft gestalten können

Rat und Tat

Hier entsteht eine Hilfe zu immer Wiederkehrenden Fragen, z.B. Welche Rechte habe ich beim Urlaub, was muss ich tun, wenn ich Krank bin, wie verhält sich das mit meinen Lohn, an wenn muss ich mich wenden wen die Abrechnung nicht stimmt.

 

Die hier bereitgestellten Informationen zu Gesetzen, Tarifverträgen und Vereinbarungen dienen der Orientierung. Wir weisen daraufhin, obwohl wir sehr sorgfälltig arbeiten, dass die Ergebnisse zu überprüfen sind.

Zur Personenwahl

Wie stellt ihr fest, wer Recht hat? Wir haben Euch dargestellt was vorgefallen ist:

Brieftext:

Wir, die Vertreter der Angestelltenliste und alternative, haben uns zusammengesetzt und möchten einen Versuch unternehmen doch noch zu einer Personenwahl zu kommen.

Wir halten eine Aufstellung nach Alphabet für die fairste. So könnten auch die Kollegen am besten den Kandidaten heraussuchen, den sie wählen möchten.

Deshalb der Vorschlag von uns beiden, bilden wir aus unseren Kandidaten so eine Liste! So können wir den Wunsch in der Belegschaft, doch noch zu einer Personenwahl zu kommen, gerecht werden.

Wir erwarteten, in Betrachtung der fortgeschrittenen Zeit, eine kurzfristige Antwort bis Donnerstag, den 23.01.2014, 12.00 Uhr.

hier noch einmal die Zitate der IG Metall aus ihrem Flugblatt:

Durch Abgabe der Liste ist die

  • „… Persönlichkeitswahl einfach kaputt gemacht.“
  • „… alternative hat alles zunichte gemacht.“
  • „… Das es somit nicht zu einer Personenwahl kommt, hat die alternative ganz allein zu            verantworten.“

Nun steht für Euch Aussage gegen Aussage. Wie könnt Ihr nun aber den Wahrheitsgehalt der Aussagen prüfen?

Z.B. könntet ihr jetzt ermitteln, welche Bestimmungen gibt es dazu und welche Voraussetzungen müssen für eine Personenwahl erfüllt sein.

Eine Personenwahl ist ein Sonderfall und tritt ein, wenn nur eine Liste abgegeben wird. Dies könnt ihr in der Wahlordnung im dritten Unterabschnitt  - Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste § 20 Stimmabgabe - in der Wahlordnung nachlesen. Jede weitere Liste führt zu einer Listenwahl!!!

Daher ist es notwendig im Vorwege zu einer Einigung zu kommen. Dies sollte möglichst die stärkste Fraktion im Betriebsrat organisieren. Um bei einer Einigung zu einer Personenwahl zu kommen, wäre es nötig zu verhindern, dass sich andere Listen bilden. Daher müsste die Belegschaftsliste bekannt gemacht werden, um anderen zu ermöglichen auch auf dieser Liste zu kandidieren. Parallel dazu würden die Betriebsgruppen eine Absicherungsliste wählen, um im Falle einer weiteren Liste gegen die Belegschaftsliste selbst ihre Kandidatur sicherzustellen.

Doch auch für die Belegschaftsliste müssten die Einwilligungserklärung per Unterschrift geleistet werden. Das geht aus zwei Paragraphen der Wahlordnung hervor:

 Listen dürfen nicht verbunden werden- daraus resultiert, das die Unterschrift zur alten Liste nicht für      die neue Liste gilt. Dies könnt ihr in der Wahlordnung § 6 Absatz 6 nachlesen.

 Eine Liste ist ungültig, wenn nicht die Unterschriften der Bewerber und Bewerberinnen vorliegen. Dies könnt ihr in der Wahlordnung § 8 nachlesen.

Weil Listen nicht einfach zusammengefügt werden dürfen, zählen auch die Unterschriften zu den vorherigen Listen nicht. Da aber, wenn nicht alle Zustimmungsunterschriften unter der Belegschaftsliste vorhanden sind, die Liste ungültig ist und damit wirkungslos. Die Zeit spielt eine wichtige Rolle. Es wird hier der Eindruck erweckt, dass wäre mal so eben innerhalb von zwei Tagen zu leisten. Jeder sollte mal versuchen 100 vorgegebene Personen innerhalb von zwei Tagen anzutreffen.

Deshalb war es schon mit dem Aushängen des Wahlausschreibens klar, dass es keine Personenwahl gibt. Wem ihr nun dafür die Schuld gebt, liegt wohl eher an eurer Beurteilung, deutlich wird aber das die Versäumnisse weit vor der Abgabe der Liste lagen.

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